FAQ (Frequently Asked Questions)
Wir empfehlen dringend vorab einen telefonischen Termin zu vereinbaren. Nur so können wir Ihre Wartezeit kurz halten.
Unsere Praxis ist für die ganze Familie da – auch für Jugendliche und Kinder.
Die Daten der Versichertenkarte werden elektronisch erfasst und dienen als Nachweis des Versichertenverhältnisses. Ohne die Versichertenkarte ist daher eine Behandlung nicht möglich – Notfälle ausgenommen.
Gesetzlich Krankenversicherte müssen die Versichertenkarte zu Beginn einer Behandlung und während der Behandlung jeweils wieder zu Anfang eines neuen Quartals in der Praxis vorlegen.
Selbstverständlich bekommen sie Ihre verordneten Medikamente auch ohne „Aut-Idem-Kreuz“. Ihre Krankenkasse hat mit Herstellern sogenannte Rabattverträge abgeschlossen, die der Apotheker bedienen muss. Dies spart Kosten und hilft den Versicherungsbeitrag für alle niedriger zu halten. Es kann also sein, dass Sie Ihr Präparat von einem anderen als dem verordneten Hersteller bekommen. Dies hat aber in der Regel keinen Einfluss auf Ihre Therapie. Rabattierte Präparate sind sogar oft für Sie zuzahlungsfrei.
Mehrkostenregelung
Manch ein gesetzlich versicherte Patient möchte aber gerne sein gewohntes –und oft teureres – Präparat haben, auch wenn es keine medizinischen Gründe für einen Austausch gegen eine preiswerteres Präparat mit gleichem Wirkstoff gibt. Es handelt sich dann um eine Wunschverordnung. Das Arzneimittelneuordnungsgesetz erlaubt nun, dass der Apotheker ihm das gewünschte Präparat aushändigt. Der Patient muss dieses Präparat allerdings selbst bezahlen und stellt anschließend unter Vorlage des Rezeptes und des Kassenbons einen Kostenerstattungsantrag bei seiner Krankenkasse. Wohl gemerkt – Das Bundesgesundheitsministerium hat sich klar geäußert: Ein Arzt, der aus nicht medizinischen Gründen „aut idem“ ankreuzt, verstößt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot und haftet mit seinem Privatvermögen.